Das Weinbaugebiet Champagne ist das für den Anbau der Grundweine des Champagners zugelassene Gebiet. Seine Ausdehnung wurde am 22. Juli 1927 festgelegt. Es ist nicht mit der administrativen Region Champagne-Ardenne bzw. der historischen Landschaft Champagne identisch, vielmehr umfasst es auch noch in den Regionen Picardie und Île-de-France gelegene Weinberge. Neben dem Champagner gibt es innerhalb der Weinbauregion noch zwei kleine Appellationen für Stillwein, die Côteaux Champenois und den Rosé des Riceys.
Das Anbaugebiet hat etwa 34.000 Hektar in fünf Départements: Marne, Aube, Aisne, Haute-Marne und Seine-et-Marne, wobei in den beiden letzteren nur sehr kleine Rebflächen liegen. Im Jahr 2002 waren 32.710 ha bestockt, von diesen standen 30.891 ha im Ertrag. Eine Ausweitung des Anbaugebietes auf 357 Gemeinden ist beschlossen.